1. Was ist ein Webinar?
Ein Webinar ist ein Seminar, dass in einem virtuellen Schulungsraum abgehalten wird. Es hat eine vorab bestimmte Start- und Endzeit und soll in dieser Zeit alle Informationen zum vorher umrissenen Thema übermitteln. Es wird live durchgeführt und es besteht die Möglichkeit
zur beidseitigen Kommunikation zwischen Vortragendem (Herr Okon) und den Teilnehmern. Hier erfahren Sie interessante Dinge rund um das gewünschte Thema.
Um am Webinar teilnehmen zu können, melden Sie uns bitte vorab unter info-at-dsb-okon.de den oder die Teilnehmer und seine/ihre E-Mail-Adresse/n, an welche die Einladung kurz vor Beginn des Webinars geschickt wird.
2. zum Ablauf:
Der Teilnehmer erhält von uns 1-2 Tage vor Beginn des jeweiligen Webinars an seinem Arbeitsplatz eine Einladung via vorher mitgeteilter Mail und folgt einfach dem Link. Bitte loggen Sie sich ca. 5 Minuten vor Beginn ein. Dann beginnt das Webinar. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit Fragen im F&A-Bereich (in der Fußzeile) zum Webinarthema zu stellen. Im Chat können die anderen Teilnehmer Ihren Namen sehen, den Sie sich selbst zu Beginn des Webinars erteilen (das muss nicht Ihr richtiger Name sein). Am Ende des Webinars füllen Sie bitte die beigefügte Teilnehmerliste aus und unterschreiben diese. Für unsere Dokumentationszwecke zu Ihrem Unternehmen hätten wir dann gern eine Kopie davon. Webinare, für die Fortbildungsstunden nach §34c angerechnet werden können, werden gesondert innerhalb der Einladungsmail benannt. Die Verifizierung Ihrer Teilnahme erfolgt dann über zwei Passwörter, die im Webinar an unterschiedlichen Stellen genannt werden. Diese Passwörter bitte notieren und zusammen mit der Teilnehmerliste an uns schicken, dann bekommen Sie Ihre Teilnahmebestätigung.
3. Kosten:
Für Kunden Inklusivleistung
Für Nicht-Kunden nach Absprache
4. zusätzliche Webinare 2024:
(kostenpflichtig)
1. Videoüberwachung im Objekt. Was geht, was nicht? |
Termin: Donnerstag, 25.04.2024 10:00-11:00 Uhr Die GdWE beschließt eine Überwachung in der TG, der Mülltonnen, des Hauseingangs etc. Sitzt der Verwalter jetzt mit im Boot? Und wenn ja, was kommt da auf ihn und die GdWE zu? Kann man alles überwachen? Wie sieht ein rechtsgültiger Beschluss aus? |
2. Datenlöschung und Aufbewahrungspflichten. Wann darf/muss man Daten löschen und wann nicht? |
Termin: Montag, 06.05.2024 11:00-12:00 Uhr Unstrukturierte Daten, Datenfriedhöfe, „vergessene“ Daten und keinen Plan, wie rechtskonform damit umzugehen ist? Der Verwalter und die GdWE müssen ein Konzept zur korrekten Datenlöschung und Aufbewahrung erstellen, um Bußgelder zu vermeiden. |
3. Datensicherheit. Die neuesten Gefahren aus der „Giftküche Internet“ |
Termin: Montag, 03.06.2024 11:00-12:00 Uhr Unser jährlicher Blick auf die „gefährlichen Spinnereien“ aus dem Netz. Lösungen zur Abwehr und zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. |
4. Auskunftspflichten gem. Art. 15 DSGVO. Der Wahnsinn mit Ansage |
Termin: Dienstag, 18.06.2024 10:00-11:00 Uhr „..verlange ich Auskunft zu den über mich gespeicherte Daten“. FAQs zur richtigen Auskunft gem. 15 DSGVO. Bußgelder sind bei Fehlern ziemlich schnell verhängt. |
5. Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO. Das müssen Sie wissen und umsetzen |
Termin: Mitwoch, 03.07.2024 11:00-12:00 Uhr FAQs zur richtigen Information an Betroffene gem. Art. 13 DSGVO. Wann und wie müssen Verwalter die Informationspflichten gewährleisten? Welche Arten gibt es? |
6. GdWE & Verwalter = Gemeinsame Verantwortlichkeit. Sondervergütung für den Verwalter |
Termin: Donnerstag, 12.09.2024 10:00-11:00 Uhr Wer ist für den Datenschutz verantwortlich? Die GdWE oder der Verwalter oder beide? Der Verwalter setzt idR den Datenschutz für die GdWE (meist kostenlos) um. Per Vertrag sollte dies nun geregelt werden. Somit kann der Verwalter diese Sonderleistung entsprechend vergütet bekommen. Vertragsmuster inkl. |
7. Künstliche Intelligenz (KI). Eine Zukunft in der Hausverwaltung? |
Termin: Donnerstag, 26.09.2024 11:00-12:00 Uhr in vielen Bereichen wird KI bereits verwendet. Wie kann Künstliche Intelligenz in der täglichen Arbeit einer Hausverwaltung eingesetzt werden? Welche Szenarien gibt es, um den Arbeitsalltag durch KI zu erleichtern? Welche Hürden sind zu nehmen, um KI nahezu rechtskonform einzusetzen? Beispiele aus der Praxis. |
8. Hybride und Virtuelle ETV. Worauf muss der Verwalter achten? |
Termin: Dienstag, 15.10.2024 10:00-11:00 Uhr Was ist zu tun, wenn das Gesetz zur „rein virtuellen“ Eigentümerversammlung kommt? Welche Vorbereitungen muss der Verwalter treffen, um datenschutzrechtliche Anforderungen rechtskonform umzusetzen? Welche technischen Voraussetzungen müssen durch den Verwalter erfüllt werden? |
9. Casavi, facilioo, HP-Mobile & Co. Kann ein Eigentümer dagegen stimmen? |
Termin: Mitwoch, 06.11.2024 11:00-12:00 Uhr Beim Einsatz von einem Webportal ist in der Regel keine Einwilligung von Eigentümern erforderlich. Oder? Kann ein Eigentümer der Nutzung eines Webportals widersprechen? Es gibt datenschutzrechtliche Anforderungen, die beim Einsatz und Nutzung von Webportalen zwingend beachtet werden müssen. Das Webinar zeigt die wichtigsten Voraussetzungen zum datenschutzkonformen Betrieb eines Webportals. |
10. Die Dokumentation von Datenschutz. Die Zusammenarbeit mit dem DSB |
Termin: Freitag, 29.11.2024 10:00-11:00 Uhr Jedes Unternehmen muss nachweisen können, dass Datenschutz im Unternehmen vorhanden ist und eingehalten wird. Dies ist nur über eine aussagekräftige Dokumentation möglich. Wir zeigen in diesem Webinar wie einfach es ist eine datenschutzkonforme Dokumentation zu erstellen. Wir zeigen, was wir als Datenschutzbeauftragter bereits im Vorfeld alles erledigt haben. Wir zeigen, welche Informationen noch seitens des Verantwortlichen geleistet werden müssen, um eine datenschutzrechtliche Angriffsfläche zu minimieren. |